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Neue Würfe
Rauhhaar und Langhaar
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Ich hatte geglaubt und gehofft, daß nun auch für den „Dachshund“ eine neue Zeit anbricht, wo kritische Töne erlaubt sind. Auf der Grundlage, dass der DTK Vorstand mit einer folgerichtigen Entscheidung in Bezug auf die JGHV Forderung , daß Richter nur richten dürfen , die das Amtsblatt des JGHV, den „Jagdgebrauchshund“ halten, reagierte und dieser Forderung öffentlich widersprach, habe ich den Beitrag für den „Dachshund“ verfasst. Er hätte in der Märzausgabe des „Dachshundes“ erscheinen können. Über einen Mittelsmann lies mir der DTK Vorstand mitteilen, dass man mit Rücksicht auf den Verbandstag des JGHV diesen Beitrag nicht veröffentlichen kann. Sicher kann jede Redaktion Beiträge ablehnen und nicht zu einer Veröffentlichung freigeben. Nur hat hier der Vorstand, der plötzlich ängstlich erscheint, den ersten Schritt gegenüber dem JGHV getan. Kritik soll neue Wege aufzeigen. Wie aber will man neue Wege gehen, wenn die Angst im Vordergrund steht.? Und im übrigen mein Beitrag geht auf einen Internetbeitrag zurück, der nun fast ein Jahr zu lesen war. Da hat der Teckelfreund Brenz mit seinem Beitrag im Heft 1 –Gedanken zum Jahreswechsel – aber Glück gehabt. Letztlich bleibt der „Dachshund“ ein Unterhaltungsblatt ohne kritische Töne – schade nur.
Bitte lesen sie den folgenden Beitrag !
Was nun Herr Präsident ?
Bricht nun endlich auch für den „Dachshund“ eine neue Epoche an, mit kritischen Tönen?
Kritik ist nicht nur mit dem Aufzeigen von Mängeln und Fehlern verbunden, sondern sie will auch den Weg für Veränderungen weisen. Kritik muß man aber auch ertragen können.
Unter diesem Aspekt muß man die vom Teckelfreund Joachim Brenz geäußerten Gedanken in seinem Artikel “Gedanken zum Jahreswechsel“ einordnen. Man kann nur gratulieren. Die geäußerten Gedanken von Joachim Brenz kann man nur unterstützen. Die Entscheidung ob man die Zeitschrift des JGHV den „Jagdgebrauchshund“ halten und lesen will ist eine rein persönliche. Das der Vorstand des DTK der Forderung des JGHV, Richtern, die den „Jagdgebrauchshund“ nicht halten von der Richtertätigkeit auszuschließen, nicht nachkam, war eine richtige Entscheidung. Ich kann mich nicht erinnern, dass ein Vorstand des DTK so massiv sich gegen den JGHV öffentlich gestellt hat.
Ich hatte es in der Vergangenheit nie verstanden, dass der Vorstand des DTK gegenüber seinen Richteranwärtern den Pflichtbezug des „Jagdgebrauchshundes“ tolerierte. Der Fakt der Nötigung nach §2340 des StGB bestand schon vor Jahren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einen Schritt weiter gehen.
Brauchen wir den JGHV überhaupt ?
Laut Satzung versteht sich der Jagdgebrauchshundeverband als oberster Vertreter aller Jagdgebrauchshundevereine bzw.-Klubs. Er will sie auf höchster Ebene vertreten, er möchte auf alle Facetten des Jagdhundewesens Einfluß nehmen. Der JGHV fühlt sich als Übervater. Doch wollen alle Zuchtvereine diesen Übervater? Ein Blick in die Satzung des JGHV besagt zwar, dass die Eigenständigkeit der Zuchtverbände und Vereine gewährleistet wird ,doch leider bestehen 2/3 der Satzung nur aus Reglementierungen- du sollst, du hast, wenn nicht, dann müssen wir. Der erhobene Zeigefinger dirigiert das Hundewesen.
Was hat der DTK in seiner Gesamtheit nicht aufzuweisen, wo müssen wir die Übermacht des JGHV neidlos anerkennen?
Der DTK kann eine gut geführte Geschäftsstelle nachweisen, die in der Lage ist die Verwaltung unseres Klubs zu führen. Sie bündelt die Arbeit der Landesverbände und lenkt sie im Sinne des Klubinteresse in eine gemeinsame Richtung. Jeder Landesverband des DTK stellt eine feste Einheit für sich da, der die Gruppen vertritt und das Gemeinsame verfolgt. Dieses zeigt sich auf der Ebene der Zucht, dem Prüfungs- und Ausstellungswesen und der Förderung der Jugendarbeit. Gerade die Jugendarbeit muß hier besonders hervorgehoben werden, denn nur wer die Jugend hinter sich weis, hat eine Chance zu überleben und neue Wege zu gehen.
Der DTK hat eine gute jagdlich orientierte Prüfungsordnung. Dass diese in bestimmter zeitlicher Folge Änderungen erfährt, ist nur folgerichtig und zeigt die unbedingte Anpassung an die jagdliche Realität.
Der JGHV hat vor vielen Jahren die Verbandsschweißprüfung entwickelt. Dies war eine hervorragend umgesetzte Idee, besonders unter dem Aspekt, dass es viele sehr unterschiedliche Prüfungsordnungen in Bezug auf die Prüfung Schweiß gab. Nur hat der JGHV heute völlig übersehen, dass viele Zuchtvereine ihre Bedingungen hinsichtlich der Schweißarbeit grundlegend überarbeit haben. Dieses Übersehen bezieht sich auch auf die völlig überholte Art der Ausrichtungsforderung. Den steifen Kragen des Konservativen hat der JGHV in keiner Weise abgelegt. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als Herr Struss, seiner Zeit Obmann für Gebrauch des DTK ,den Versuch unternahm eine Gleichstellung zwischen der Verbandsschweißprüfung des JGHV und der Schweißprüfung des DTK zu erzielen. Es lief nach dem Struwelpeterreflex, Unterkapitel Suppenkasper ab. Nein diese Suppe esse ich nicht, nein. Wen wundert es ,daß die Zahl der Verbandsschweißprüfungen rückläufig ist. Ein Umstand, der so glaube ich, dem JGHV kaum zu denken gibt. Dass der DTK im Vergleich zu anderen Vereinen sehr viele Prüfungen auf dieser Grundlage noch durchführt ist in einem Umstand des DTK zu sehen.
Der DTK kann ein gut ausgebildetes Richterkollektiv nachweisen. Die Ausbildung der Richteranwärter ist gegenüber anderen Zuchtverbänden vorbildlich. Dass wir jedoch für die Ausbildung den Segen des JGHV erbitten müssen, ist geradezu grotesk. Wir sind Richter des DTK und unsere Heimstatt ist der DTK. Unsere Richterschulungen richten sich nach den Gegebenheiten der PO. Dabei ist jeder Richter aufgefordert den neuesten Trend unserer Prüfungsordnung zu verinnerlichen. Dass Schulungen beim JGHV angemeldet werden müssen ,ist ein Hohn. Aber wie steht es doch in der Satzung des JGHV. Die Eigenständigkeit ist in jeder Beziehung gewahrt, nur eine Phrase. Wir sind alle stolze Verbandsrichter mit entsprechendem Ausweis. Der
JGHV glaubt doch etwa nicht, er hätte mit dieser Schaffung etwas Historisches vollbracht. Letztlich ist es eine Kopie aus der Richterordnung von 1986 der Obersten Jagdbehörde der DDR. Eine wirklich tragende Rolle zu einem vereinheitlichen ,der für das Hundewesen von Bedeutung sein könnte ,kann man dem JGHV nun wahrlich nicht nachsagen. Vielmehr hält sich der JGHV immer dann bedeckt und im Hintergrund ,wenn es zu harten Auseinandersetzungen kommt. Bei dem Disput vor Jahren um die Weiterführung der Bauarbeit mit gerichtlicher Auseinandersetzung hielt sich unser Übervater im Hintergrund. Gleiches kann man jetzt wieder feststellen bei der Auseinandersetzung um die Bauarbeit in Nord-Rhein –Westphalen. Alle Wege ,die zur Förderung des kleinsten Jagdgebrauchshundes notwendig sind, kann der DTK sehr wohl alleine bestimmen, festlegen und umsetzen.
Es erscheint wie ein Hohn, dass alle Zuchtverbände durch hohe Beitragsabführungen den JGHV auch noch am Leben erhalten. Als Gegenleistung gibt es den erhobenen Zeigefinger. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es uns verbietet und untersagt, die Selbstständigkeit in Anspruch zu nehmen. Es gehört kein besonderer Mut dazu, den Schritt in die Eigenständigkeit vorzunehmen. Die Logik gebietet diesen Schritt.
Wir brauchen den JGHV nicht, er aber unser Geld.
F. Neßler
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28.08. 2012 - 14.00 bis 16.00 Uhr Teckeltag am Jagdschloß Granitz.
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Jahresartikel der Gruppe Rostock
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Ausführlich diskutiert wurden erste Erfahrungen mit der
wichtigsten Neuerung: Ab 2012 müssen alle in der Zucht eingesetzten Teckel vor der
Bedeckung (!) ein DNA-Profil vorweisen. Dies bedeutet in den nächsten Wochen noch
reichlich Arbeit für die Zuchtwarte, denn nur sie dürfen die Blutproben entnehmen. Und
bis das DNA-Profil fertig ist, dauert es ein paar Wochen zu lange, um erst aktiv zu
werden, wenn die Hündin heiß wird. Auch von allen Welpen wird ab 2012 eine Blutprobe
hinterlegt. Wie bereits bei vielen anderen Hunderassen soll so auch bei den Teckeln die
Abstammung sichergestellt werden und auch eine Identifizierung des Hundes möglich
bleiben, falls sein Chip verloren geht.
Neuzüchter und Zuchtwarte müssen künftig ihr Fachwissen
deutlich strenger in einem standardisierten Prüfungsgespräch nachweisen.
Für Zwingerkontrollen erhalten die Zuchtwarte einen umfangreichen Kriterienkatalog an die
Hand, damit auch wirklich alles wichtige bei der Haltung der Hunde und Aufzucht der Welpen
begutachtet wird.
Einladung zur Zuchtwarteschulung am 13.11.2011
Ort - Krohns Bierstuben in Dummerstorf
Zeit - 10.00 - 14.00 Uhr
Interresierte Mitglieder und Züchter sind auch eingeladen
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Neue Rauhhaar Standardwelpen, Langhaar Zwergwelpen
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"Enzo vom Ringshof FCI" Besitzer: Christian Scharf
wurde zum erfolgreichsten Teckel im Jagdgebrauch 2010 des LV Mecklenburg Vorpommern ausgezeichnet
"FNixe vom Charlottenhof" Besitzer: Heidi Soetbeer
wurde zum erfolgreichsten Austellungsteckel 2010 des LV Mecklenburg Vorpommern ausgezeichnet
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Neue Rauhhaarwelpen und Kurzhaarwelpen
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Ergebnis
der Auswahlsuche bei der Gruppe Wolgast
1. Xara von der schwarzen Wiese, VDH/DTK-Nr. 09TO404K
100 Punkte
Züchter: Walter Dührkoop
Besitzer: Michael Müller, Karlsburg
Führer: Michael Müller, Karlsburg
Dieser Hund wurde für die Bundessiegersuche benannt und wird an dieser
teilnehmen. Er ist Mitglied der
Gruppe Wolgast.
2. Zara von der Lautersburg, VDH/DTK-Nr. 09T0718R
92 Punkte
Züchter: Wilfried Krause
Besitzer: Roland Beckmann, Karlsburg
Führer: Roland Beckmann, Karlsburg
3. Calvin vom Räuberrudel, VDH/DTK-Nr. 08T0156K
50 Punkte
Züchter: Hans-Jürgen Pierau, Wustermark
Besitzer: Hans-Jürgen Pierau, Wustermark
Führer: Hans-Jürgen Pierau, Wustermark
Prüfungsrichter waren: Ulrich Schäfer aus Plau (Obmann)
Martina Bülow aus Sternberg
Udo Rummelhagen aus Zarnewenz
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Aufruf an alle interessierten Teckelfreunde und Gruppen
Die Gruppe Binz des Deutschen Teckelklubs richtet jährlich Ende August den Teckeltag am Jagdschloss Granitz aus. Wir sind immer bemüht publikumsfördernde Akzente zu setzen. In diesem Jahr möchten wir einen Mal-, Zeichen- und Fotowettbewerb initiieren.
Das Motto: Der Hund Freund und Helfer des Menschen
Die entsprechenden Darstellungen können in den Techniken Bleistift, Buntstift oder Tusche wiedergegeben werden, die Fotos können in schwarz-weiß oder in Farbe sein. Die Größe der Arbeiten sollte im Format DIN A4 sein.
Der Teckeltag findet am 28. August auf dem neugeschaffenen Platz unterhalb des Jagdschlosses in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
Dort werden auch die Exponate des Wettbewerbs gezeigt und durch eine Jury begutachtet. Prämierungen innerhalb der Altersklassen erfolgen.
Die Arbeiten sind auf der Rückseite mit Name und Anschrift sowie der Schulklasse bei Schülern zu versehen.
Einsendeschluß ist der 10. August.Die Arbeiten sind zu senden an:
Friedhelm Nessler, Schulstraße 8, 18581 Putbus, Tel. 038301/577
Wir freuen uns auf Ihre Zusendungen.
F. Nessler
Vorsitzender der Gruppe Binz
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Wir suchen dieses Jahr wieder den besten Jagdgebrauchsteckel und den besten Ausstellungsteckel
hier die Vergabebedingungen Ausstellung
hier die Vergabebedingungen Gebrauch
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Termine aktualisiert
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Welpen Rauhaar aktualisiert
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Termine, Welpen Rauhaar, Jahresplan der Gruppe Neukloster und Rostock aktualisiert
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Termine aktualisiert und Jahresplan der Gruppe Parchim
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Diskussionsbeitrag des Teckelfreundes F.Nessler
Brauchen wir den JGHV?
Laut Satzung versteht sich der Jagdgebrauchshundeverband als oberster Vertreter aller Jagd-gebrauchshundevereine bzw. - Klubs. Er will sie auf höchster Ebene vertreten, er möchte auf allen Facetten des Jagdhundewesens Einfluß nehmen und bestimmen. Der JGHV fühlt sich als Übervater. Doch wollen alle Zuchtvereine diesen Übervater, wer hat ihn berufen und eingesetzt? Ein Blick in die Satzung des JGHV besagt zwar, dass die Eigenständigkeit der Zuchtverbände und Vereine gewährleistet wird, doch leider bestehen 2/3. der Satzung nur aus Reglementierungen du sollst, du hast, wenn nicht, dann müssen wir - . Der erhobene Zeigefinger dirigiert das Hundewesen. Was hat der DTK in seiner Gesamtheit nicht aufzuweisen, womit müssten wir die Über-macht des JGHV neidlos anerkennen?
Der DTK kann eine gut geführte Geschäftsstelle nachweisen, die in der Lage ist die Ver-waltung unseres Klubs zu führen. Sie bündelt die Arbeit unserer Landesverbände und lenkt sie im Sinne des Klubinteresses in eine gemeinsame Richtung. Jeder Landesverband des DTK stellt eine feste Einheit für sich dar, der die Gruppen vertritt und das gemeinsam festgelegte Ziel verfolgt. Dieses zeigt sich auf der Ebene der Zucht, dem Prüfungs- und Ausstel-lungswesen und der Förderung der Jugendarbeit. Gerate die Jugendarbeit muß hier besonders hervorgehoben werden, denn nur wer die Jugend hinter sich weis, hat eine Change zu überleben und neue Wege zu gehen.
Der DTK hat eine gute jagdlich orientierte Prüfungsordnung. Daß diese in bestimmter zeitlicher Folge Änderungen erfährt, ist nur folgerichtig und zeigt die unbedingte Anpassung an die jagdliche Realität.Der JGHV hat vor vielen Jahren die Verbandsschweißprüfung entwickelt. Dieses war eine hervorragend umgesetzte Idee, besonders unter dem Aspekt, dass es viele sehr unterschied-liche Prüfungsordnungen in Bezug auf die Prüfung Schweiß gab. Nur hat der JGHV heute völlig übersehen, dass viele Zuchtvereine ihre Bedingungen hinsichtlich der Schweißarbeit grundlegend überarbeitet haben. Dieses Übersehen bezieht sich auch auf die völlig überholte Art der Ausrichtungsforderung. Den steifen Kragen des Konservativen hat der JGHV in keiner Weise abgelegt.
Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als Herr Struss, seiner Zeit Obmann für Gebrauch des DTK, den Versuch unternahm eine Gleichstellung zwischen der Verbands-schweißprüfung des JGHV und der Schweißprüfung des DTK zu erzielen. Es lief nach dem Struwwelpeterreflex, Unterkapitel Suppenkasper, ab nein diese Suppe esse ich nicht, nein Man war nicht einmal zu einem intensiven Gespräch bereit. Wen wundert es, dass die Zahl der Verbandsschweißprüfungen rückläufig ist. Ein Umstand, der so glaube ich, dem JGHV kaum zu denken gibt. Daß der DTK im Vergleich zu anderen Vereinen sehr viele Prüfungen auf dieser Grundlage noch durchführt ist einem internen Umstand des DTK zu sehen. Der DTK kann ein gut ausgebildetes Richterkollektiv nachweisen. Die Ausbildung der Richteranwärter ist gegenüber anderen Zuchtverbänden vorbildlich. Daß wir jedoch für die Auszubildenden den Segen des JGHV erbitten müssen, ist geradezu grotesk. Wir sind Richter des DTK und unsere Heimstatt ist der DTK. Unsere Richterschulungen richten sich nach den Gegebenheiten der PO, dabei ist doch jeder Richter aufgefordert den neuesten Trend unserer Prüfungsordnung zu verinnerlichen.
Daß Schulungen beim JGHV angemeldet werden müssen, sind ein Hohn und ein zusätzlicher bürokratischer Akt. Förderlich ist dieser Tatbestand in keiner Weise, vielmehr werden diejenigen, die mit vollem Eifer der Sache Hundewesen dienen nur verprellt. Aber wie steht es doch in der Satzung des JGHV die Eigenständigkeit ist in jeder Beziehung gewahrt nur eine Phrase. Wir sind alle stolze Verbandsrichter mit entsprechendem Ausweis. Der JGHV glaubt doch etwa nicht, er hätte mit dieser Schaffung etwas Historisches vollbracht. Letztlich ist es eine Kopie aus der Richterordnung von 1986 der Obersten Jagdbehörde der DDR. Die Forderung, dass alle Richter und Anwärter die Zeitschrift Der Jagdgebrauchshund halten müssen, um das Richteramt auszuführen bzw. zu erlangen, ist nicht relevant nach-zuvollziehen. Über die Wertigkeit dieses Blattes gibt es große Zweifel. Mit dieser Aktion wird der JGHV wenig Zuspruch erhalten. Vielleicht werden einige aus Treue zum Hundewesen das Blatt halten, aber viele werden durch diese erpresserische Art dem Richterwesen den Rücken kehren. Das Richterkollektiv soll auf diese Art die Wirtschaftlichkeit dieser Zeitschrift sichern. In der Bundesrepublik Deutschland gehört es doch schon lange zum guten Ton Recht und Gesetz zu missachten. Der JGHV reiht sich hier in die Mißachter ein. Eine solche Festlegung in Bezug auf die Zeitschriftenhaltung ist Nötigung entsprechend dem §240 des StGB. Mich wundert nur, dass bisher kein Anwärter, kein Landesverband geklagt hat, um diesem Unrecht Einhalt zu gebieten. Vielleicht hat sich der JGHV bei dieser Festlegung von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der SED, inspirieren lassen, denn die Mitglieder dieser Partei waren verpflichtet das Parteiorgan Neues Deutschland zu halten. Eine wirklich tragende Rolle zu einem vereinheitlichen Weg, der für das gesamte Hundewesen von Bedeutung sein könnte, kann man dem JGHV nun wahrlich nicht nachsagen. Alle Wege, die zur Förderung des kleinsten Jagdgebrauchshundes notwendig sind, kann der DTK sehr wohl allein bestimmen, festlegen und umsetzen, Es erscheint wie ein Hohn, dass alle Zuchtverbände durch hohe Beitragsabführungen den JGHV auch noch am Leben erhalten. Als Gegenleistung gibt es den erhobenen Zeigefinger. Wir brauchen diesen Vorturner, der sich nur durch schlechte Übungen auszeichnet, nicht. Ich bin überzeugt, andere Zuchtverbänden stehen vor den gleichen Fragen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es uns verbietet und untersagt, die Selbständigkeit in Anspruch zu nehmen. Es gibt nur eine gesetzliche Forderung und diese bezieht sich auf die Führung der Jagdhunde auf der Jagd das Bundesjagdgesetz bzw. die Landesjagdgesetze - .
Es gehört kein besonderer Mut dazu, den Schritt in die Eigenständigkeit vorzunehmen. Die Logik gebietet diesen Schritt.
Haben wir im DTK noch Führungskräfte, die Mut und Entschlossenheit besitzen?
F. Nessler
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Züchterseite aktualisiert
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Termine 2011 aktualisiert und Arbeitsplan der Gruppe Binz 2011
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Neue Wurfmeldungen 21.12.2010
Rauhaarwelpen (Zwergteckel)
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Neues unter Berichte
- Landeswildtage in Ludwigslust -
- Teckeltag der Gruppe Binz -
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"Alix vom Tannenhof" Züchter und Besitzer Verena Riemer
wurde zum erfolgreichsten Teckel im Jagdgebrauch 2009 des LV Mecklenburg Vorpommern ausgezeichnet
"Fly vom Siebendörfermoor FCI" Züchter und Besitzer Yvonne Haiduga
wurde zum erfolgreichsten Austellungsteckel 2009 des LV Mecklenburg Vorpommern ausgezeichnet
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